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GLOBAL Rent a Car, Deutschland

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GLOBAL Rent a Car, Deutschland
+ Preis bei indirekter Buchung, keine Wartezeit, Tankregelung
– Übergabe Fahrzeug verweigert

Die Autovermietung GLOBAL Rent a Car bietet nach eigener Aussage „Mobility on your holiday, journey or business trip“. Ich hatte im März 2017 für 4 Tage am Flughafen Frankfurt FRA einen Wagen angemietet aber die Übergabe wurde mir verweigert. Mein gültiger Führerschein wurde trotz Bestätigung der Polizei vor Ort nicht akzeptiert. Die Informationen zur gesamten Anmietung und dem Streitfall mit Schadensersatzforderungen wie immer übersichtlich in einzelnen Punkten.

Preisvergleich vor der Buchung

Anfang März 2017 hatte ich einen Kleinwagen für 4 Tage Ende März 2017 in Deutschland ab Frankfurt Flughafen gesucht, das Angebot über das CHECK24 Vergleichsportal mit dem Vermieter GLOBAL Rent a Car für 88,00 € war mit Abstand das beste, vergleichbare mit weniger Leistung waren nur geringfügig billiger. Der Mietpreis betrug somit mit dem „Rundum–Sorglos–Paket“ nur 22,00 € pro Tag und beinhaltete die Rückerstattung der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung und alle Kilometer. Die Anmietung ist dann wirklich ein Schnäppchen denn über GLOBAL Rent a Car gebucht hätte der Wagen 196,97 € gekostet, die Ersparnis durch die Reservierung über CHECK24 betrug 108,97 € oder 55,6 %. Der „Road King“ Tarif von GLOBAL Rent a Car hätte nur 300 Freikilometer pro Tag gehabt, wäre also noch etwas schlechter.

Buchung

Die Buchung ging im März 2017 über das CHECK24 Vergleichsportal, reserviert wurde über Cars&Camper, einer Marke von FTI® Touristik. Den Ablauf der Buchung habe ich auf der CHECK24 Seite ausführlich beschrieben, man erspart sich die Eingabe der persönlichen Daten wenn man bereits Mitglied im kostenlosen Mietwagen Gold Club ist.

Buchungsbestätigung

Die Buchungsbestätigung gab es natürlich von Cars&Camper, der PDF Voucher musste ausgedruckt werden.

Preis

88,00 € für einen Kleinwagen M1 Skoda Citigo oder ähnlich, Tankregel voll – voll, Kilometer unbegrenzt, CDW Vollkasko mit Erstattung der Selbstbeteiligung für 4 Tage, bezahlt hatte ich mit meiner gebührenfreien MasterCard® Gold von der Advanzia Bank, selbstverständlich werden auch andere Karten akzeptiert. Die Kreditkartenabrechnung zeigte bei der Abbuchung FTI® Touristik GmbH München und nicht Cars&Camper an.

Online Check–In

Es gibt keinen Online Check–In, die persönlichen Daten wie Mobiltelefonnummer, Führerscheinnummer u.s.w. muss man am Schalter vor Ort angeben.

Büro

Das Büro befindet sich im Terminal 2 im Mietwagenzentrum im Erdgeschoß, die Öffnungszeiten sind Montag bis Sonntag von 6:00 bis 23:00.

Verweigerung Übergabe Fahrzeug

Es gab keine Wartezeit und ich konnte vor 18:00 sofort meinen Voucher, den vorläufigen Führerschein aus Spanien, den internationalen Führerschein aus Spanien, den Personalausweis, die Meldebescheinigung aus Spanien und die Kreditkarte vorlegen. Die Mitarbeiterin sagte SOFORT als sie meinen internationalen Führerschein aus Spanien gesehen hatte das dieser nicht akzeptiert wird. Ich hatte ihr dann den vorläufigen spanischen Führerschein vorgelegt und die Situation erklärt. Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit dem Ausweis und der Meldebescheinigung und nur innerhalb von Spanien gültig, deshalb hatte ich auch einen internationalen Führerschein vorgelegt. Die Kopie von meinen deutschen EU Führerschein, den ich in Spanien abgegeben hatte wollte Sie sich noch nicht einmal ansehen. Es ist mir klar das eine Kopie einfach zu fälschen ist und keine Gültigkeit besitzt, man hätte aber sehen können, das ich seit 1985 die Klasse B und seit 1988 die Klasse C besitze. Ich hatte der Mitarbeiterin gesagt das ich meine Dokumente von der Polizei überprüfen lassen werde, ob ich damit in Deutschland fahren darf. Meine ruhige Vorgehensweise der Klärung wurde noch mit einem schnippischen „das können Sie gerne machen wir akzeptieren keine vorläufigen Fahrausweise“ kommentiert. Ich bleibe in solchen Situationen immer ruhig und verlasse ich auf die Klärung durch unbeteiligten Dritte.

Polizei

Es gibt im Terminal 2 nur eine Bundespolizei Dienststelle, die hatte ich als erstes aufgesucht. Der Polizeibeamte hatte beim 19. Revier welches sich außerhalb vom Terminal 1 befindet angerufen und mich dann dorthin geschickt. Ich hatte der Beamtin und den Beamten kurz die Situation mit dem Führerschein und der Verweigerung von GLOBAL Rent a Car / Buchbinder erklärt und gefragt ob ich mit diesen Dokumenten in Deutschland fahren darf. Die eindeutige Antwort JA. Ich hatte mir auch gleich den Namen und die Durchwahl notiert für den Fall das es Rückfragen gibt.

Zweiter Versuch Übergabe Fahrzeug

Ich bin von der Polizei Dienststelle vor dem Terminal 1 mit dem Skytrain wieder ins Terminal 2 gefahren und hatte mich wieder bei der Mitarbeiterin von GLOBAL Rent a Car / Buchbinder gemeldet. Sie blieb bei ihrer Meinung das ich das Fahrzeug mit diesen Dokumenten nicht übernehmen dürfte, ich hatte dann um 19:32 die Polizeidienststelle 19. Revier von meinem Mobiltelefon angrufen und die Mitarbeiterin konnte direkt mit dem Polizeibeamten sprechen, er bestätigte natürlich nochmals das die vorgelegtenm Dokumenten ausreichen um einen PKW in Deutschland zu führen. Sie blieb weiterhin bei ihrer Meinung und verlangte nun eine Bescheinigung oder Beglaubigung der vorläufigen Fahrerlaubnis aus Spanien. Eine solche Bescheinigung kann die deutsche Polizei natürlich nicht ausstellen, sie ist auch nicht erforderlich, da es keinen Zweifel an der Echtheit gibt. Ich hatte das Gespräch dann beendet und mit die Namen der Mitarbeiterin aufgeschrieben, sie hatte im System vermerkt das ich vor Ort am Schalter war und das Fahrzeug nicht übernommen hatte.

CHECK24 Kundenservice

Der CHECK24 Kundenservice war am Samstag Abend problemlos per Festnetznummer zu erreichen, ich hatte ihn sofort nach der Verweigerung von GLOBAL Rent a Car / Buchbinder angerufen. Der Mitarbeiter hatte die Informationen aufgenommen und mir mitgeteilt das es vermutlich an den Bedingungen von Cars&Camper liegt. Er hatte den Veranstalter kontaktiert oder versucht ihn zu kontaktieren. Leider konnte keine Lösung gefunden werden, CHECK24 konnte auch kurzfristig nicht einen anderen Wagen bei einem anderen Anbieter reservieren. Ich hatte mich dann nochmal nach der erfolgreichen Anmietung bei enterprise rent-a-car gemeldet und mir wurde empfohlen später den Reklamationsantrag zu stellen.

Cars&Camper Mietbedingungen

Die Buchung wurde über Cars&Camper gemacht und in den Mietbedingungen zur Station GLOBAL RENT A CAR 60549 FRANKFURT/MAIN AIRPORT TERMINAL 2 findet sich folgendes.

„FÜHRERSCHEIN: seit mind. 1 Jahr gültig & in lateinischen Buchstaben ausgestellt, ansonsten internat. Führerschein erforderlich“.

Im Kleingedruckten findet sich noch folgender Abschnitt:„Führerschein Die nationale Fahrerlaubnis (in lateinischer Schrift) muss – soweit nicht anders erwähnt – seit mindestens einem Jahr gültig sein. Der Originalführerschein und der Personalausweis/Reisepass sind bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen empfiehlt sich zusätzlich ein internationaler Führerschein. Der internationale Führerschein ist in einigen Ländern Pflicht (siehe vermieterspezifische Informationen).“

Cars&Camper FTI® Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Brief an FTI® im Mai 2017
Brief an FTI® im Mai 2017

Der Voucher wurde von Cars&Camper ausgestellt, das ist eine Marke von FTI® Touristik. Ich hatte am 22 Mai 2017 dort in Landsberger Straße 88, 80339 München per Briefpost eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz mit folgenden Text:„im März 2017 hatte ich über Cars&Camper bei GLOBAL Rent a car Buchbinder Terstappen Autovermietung Station Frankfurt Flughafen ein Fahrzeug gemietet, Booking XXXXX/xxx Ich hätte gerne eine Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz welche Daten außerhalb der Aufbewahrungsbestimmungen zu meiner Person gespeichert sind, ob eventuell Daten weitergegeben wurden und welchem Zweck die Speicherung dient.

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Cars&Camper FTI® Anfrage Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz
GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Cars&Camper FTI® Anfrage Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz

Eine Kopie von meinem Personalausweis und der Meldebescheinigung Spanien auf dem Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer zur Legitimation meiner Anfrage überprüfen können lege ich bei.“ angefragt.
http://www.fti.de

Terstappen Autovermietung GmbH Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Brief an Terstappen Autovermietung GmbH im Mai 2017
Brief an Terstappen Autovermietung GmbH im Mai 2017

Die Firmengruppe ist weit verzweigt, so gibt es GLOBAL Rent a car / Buchbinder / Terstappen Autovermietung / Carpartner Nord GmbH, nachdem meine Anfrage bei dem Betreiber von Buchbinder, der laut Impressum Carpartner Nord GmbH, Kulmbacher Straße 8-10 in 93057 Regensburg in Bayern erfolglos blieb hatte ich am 24.05.2017 erneut eine Anfrage mit folgenden Text:„Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte mir dann auf Anfrage mitgeteilt, das Sie „Terstappen Autovermietung GmbH in Duisburg“ zuständig wären, somit wende ich mich hiermit erneut mit meiner Anfrage an Sie. Im März 2017 hatte ich über Cars&Camper bei GLOBAL Rent a car Buchbinder Terstappen Autovermietung Station Frankfurt Flughafen ein Fahrzeug gemietet, Booking XXXXX/xxx Ich hätte gerne eine Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz welche Daten außerhalb der Aufbewahrungsbestimmungen zu meiner Person gespeichert sind, ob eventuell Daten weitergegeben wurden und welchem Zweck die Speicherung dient.

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Terstappen Autovermietung GmbH Anfrage Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz
GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Terstappen Autovermietung GmbH Anfrage Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz

Eine Kopie von meinem Personalausweis und der Meldebescheinigung Spanien auf dem Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer zur Legitimation meiner Anfrage überprüfen können lege ich bei.“ geschrieben.

Terstappen Autovermietung GmbH
Theodor-Heuss-Straße 71-73
47167 Duisburg

Ich musste den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) mitteilen das ich von Terstappen keine Auskunft erhalten hattem, nur gut eine Woche später erhielt ich am 22.06.2017 dann eine e–mail von BUCHBINDER Rent-a-Car Terstappen mit einer Datenübersicht die aus Bildschirmaufnahmen in einer PDF Datei bestand, darin waren meine persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Führerscheindaten gespeichert. Die Führerscheindaten bestätigten meine vorgelegte Fotokopie von meinem deutschen Führerschein, den ich in Spanien den Vorschriften entsprechend umgetauscht hatte. Ich hatte mich bei der Mitarbeiterin per e–mail mit folgenden Text bedankt und an meine Forderungen erinnert:„Sehr geehrte Frau XXXX, vielen Dank für die Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hatte ich mich heute ebenfalls bedankt. Die Sache ist somit erledigt, ich habe aber noch eine Forderung wegen der Reservierung XXXX/xxx oder KXXXXXX, die hatte ich per Briefpost ab Hannover am 27.05.2017 eingereicht. Kopie als PDF anbei. Ich würde mich freuen wenn wir die Sache außergerichtlich regeln könnten, falls ich bis zum 1.Juli 2017 keine Nachricht von Ihnen (Terstappen Autovermietung GmbH) erhalte werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben.“

Forderungen an Terstappen

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Brief im Mai 2017 mit meinen Forderungen an Terstappen
Brief im Mai 2017 mit meinen Forderungen an Terstappen

Die Firma „Terstappen Autovermietung GmbH“ scheint für mich der richtige Ansprechpartner für meine Forderungen zu sein, ich hatte deshalb Ende Mai 2017 einen Brief mit folgenden Text:„über CHECK24, Cars & Camper hatte ich bei GLOBAL Rent a Car / Buchbinder am 25.März 2017 am Flughafen Frankfurt FRA ein Fahrzeug für 4 Tage gemietet. Die Übergabe vom Fahrzeug wurde mir mit der Begründung das mein temporärer Führerschein aus Spanien auch zusammen mit dem internationalen Führerschein aus Spanien nicht akzeptiert wird verweigert. Die zugezogene Polizeibeamten vor Ort am Flughafen bestätigten das ich mit den Dokumenten fahren durfte. Die Dame am Schalter bleib aber bei ihrer Verweigerung, ich hatte mir dann bei Enterprise Rent a Car ein Fahrzeug gemietet und mir sind Mehrkosten in Höhe von 271,66 Euro entstanden. Die Mietbedingungen sagen auch das ein internationaler Führerschein möglich ist, GLOBAL hält sich noch nicht einmal an die eigenen Bedingungen. Die rechtliche Situation ist somit eindeutig, ich fordere Sie hiermit auf meine Mehrkosten in Höhe von 271,66 Euro auf mein Konto IBAN DEXXXXXXXXXX bis zum 01.07.2017 zu erstatten. Ich füge meine in Frankfurt vorgelegten Führerscheine, die Mietbedingungen von GLOBAL Rent a Car Station Frankfurt, den Mietvertrag von Enterprise und die Rechnung von Enterprise als Kopien anbei.“ geschrieben.

Ende Juni 2017 hatte sich eine Mitarbeiterin von Buchbinder bei mir per e–mail gemeldet und angekündigt den Fall bis Ende der Woche zu klären. Ich hatte mich dafür bedankt und vermute das ich jetzt durch die Eingabe beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) auch ernst genommen wurde. Anfang Juli 2017 wurde noch einmal kurz nach der Rechnung von enterprise rent a car Frankfurt gefragt, die lag aber schon vor. Nur zwei Tage später erhielt ich dann eine Abrechung mit einer Gutschrift in Höhe von 158,67 €. Der Betrag ging am 06.07.2017 von der CHARTERLINE FUHRPARK auf mein Konot bei der DKB Bank ein.

271,66 € enterprise rent-a-car Rechnung
42,00 € Tankvorverkauf enthalten in enterprise rent-a-car Rechnung
92,– CHECK24 aus Kulanz die Erstattung
137,66 € betrugen meine Mehrkosten, dazu noch Mobiltelefonkosten, Briefporto, Arbeitszeit und so weiter, immerhin hat sich der Aufwand zwar nicht finanziell aber persönlich gelohnt.

EU Führerschein Spanien Europa

DGT Jefatura de Tráfico in der Calle Arturo Soria 125 28043 Madrid, SpanienIch bin deutscher Staatsbürger und habe meinen Wohnsitz seit über 2 Jahren in Spanien, deshalb bin ich verpflichtet den deutschen nationalen Führerschein in einen spanischen nationalen Führerschein umzutauschen. Die DGT Jefatura de Tráfico in Madrid bietet als Behörde alles rund um Kraftfahrzeuge an, zum Beispiel Fahrerlaubnise für Motorräder, Autos, LKW oder Busse. Wenn man länger als zwei Jahren in Spanien lebt ist man verpflichtet den Führerschein umzutauschen. Ich hatte im September 2016 den Umtausch begonnen und der Vorgang war auch Monate später nicht abgeschlossen. Die Befürchtungen die man bei Behörden hat werden hier alle erfüllt, falsche oder unvollständige Informationen, langwierige Terminvereinbarungen und unflexible Handhabung, hier der komplette DGT Jefatura de Tráfico Bericht.

Anmietung bei enterprise rent–a–car

Ich hatte dann vor Ort im Terminal 2 bei enterprise rent–a–car ein Fahrzeug angemietet, dort wurden meine gültigen Dokumente ohne weiteres akzepiert. Der Kleinwagen Ford Fiesta kostete für die 4 Tage 271,66 € inklusive Tankvorverkauf 42,00 €, die Abgabe erfolgt mit leerem Tank. Die Tankregel bei GLOBAL Rent a Car wäre voll – voll gewesen, somit ziehe ich den Betrag ab um die Kosten vergleichen zu können. 229,66 € sind mir vor Ort an Zusatzkosten entstanden.

Rückgabe Fahrzeug

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Einfahrt Flughafen Frankfurt Terminal 2
Einfahrt Flughafen Frankfurt Terminal 2

Die Rückgabe vom Fahrzeug hätte dann im Flughafen Frankfurt Terminal 2 stattgefunden.

Protokoll und Zeugen

Ein Protokoll hatte ich mir selbstverständlich vor Ort angelegt, als Alleinreisender habe ich leider keine direkte Zeugen und bis auf die Polizeibeamten auch keine unabhängige. Die Polizeibeamtin auf dem 19. Revier hat mir ihren Namen und die Durchwahl der Dienststelle aufgeschrieben. Der Name der auf den Migrationshintergrund der GLOBAL Rent a Car / Buchbinder Mitarbeiterin hindeutet hatte ich mir natürlich notiert, ihr Namensschild verdeckte sie dann lieber mit ihren Haaren. CHECK24 hatte ich per Mobiltelefon direkt an dem Abend die Informationen übermittelt.

Reklamationsantrag

Ich hatte einen Tag nach der Rückgabe vom Mietwagen bei enterprise rent–a–car dann online den Reklamationsantrag bei CHECK24 gestellt, meine Forderung ist die Erstattung der Mehrkosten.

229,66 € enterprise rent-a-car
15,– € Mobiltelefonkosten pauschal

Die Verzögerung und mein Aufwand einen Ersatzwagen zu bekommen ist laut der Frankfurter Tabelle nicht erfasst, bei Flugverschiebungen über 4 Stunden gibt es zum Beispiel 5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag und für jede weitere Stunde. Ich hatte im Mai 2017 um eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung gebeten und nach einem Tag eine negative Antwort erhalten, mein Fall würde nicht unter das Reiserecht fallen und somit kann mir der Rechtsanwalt nicht weiterhelfen. Das Verbraucherportal Frankfurter Tabelle ist nur bei Flugreisen, Hotels und Reisen eine gute Anlaufstelle für Informationen und Hilfe. Es gibt eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung oder eine kostenpflichte Erstberatung, direkt online.
http://www.frankfurter-tabelle.com

CHECK24 hatte ich Anfang Mai 2017 per e–mail gemeldet und eine Kopie von dem Führerschein ohne die von mir unkenntlichen persönlichen Daten angefordert. Ich hatte dann eine Kopie als JPG Datei mit den klar erkennbaren temporalen und den internationalen Führerschein per e-mail eingeschickt. Der CHECK24 Kundendienst hatte dann einen Tag später die Unterlagen an den Broker weitergeleitet und angekündigt sich zu melden sobald CHECK24 eine Antwort bekommt.

Mitte Mai 2017 bekam ich eine e–mail von CHECK 24, darin wurde die Ablehnung von Cars&Camper zitiert:„Der Kunde hatte einen spanischen temporären Führerschein, der nur in Spanien gültig ist. Auf den mit gesendeten Führerschein ist zu ersehen, dass dieser Führerschein nur in Spanien gültig ist. Alle temporären Führerscheine sind nur in den Ausstellungsländer gültig und gelten nicht fürs Ausland. Es obliegt letztendlich dem Vermieter, ob in einem solchen Fall ein internationaler Führerschein ausreicht. Wir sind hier nur der Vermittler und haben darauf keinen Einfluss.“ Diese Angaben sind absolut RICHTIG, leider unschlägt Cars&Camper das ich einen ein Jahr gültigen Internationalen Führerschein vorgelegt hatte, das die Polizeibeamten mir vor Ort am Schalter die Gültigkeit bestätigten und das ich bereits bei Buchbinder frührer einen Wagen mit meinen deutschen Führerschein angemietet hatte und diesen auch als Kopie vorgelegt hatte.
CHECK24 hatte mir aus Kulanz die Erstattung von 92,– € angeboten, ich hatte den GOLD Mietwagen Service angerufen und mich dafür erst einmal bedankt, letztlich bin ich aber nicht damit einverstanden und würde gerne Klage gegen Cars&Camper, GLOBAL Rent a Car in Frankfurt am Main oder CHECK24 selbst einreichen. Der Mitarbeiter war sehr nett und wir sind so verblieben das ich versuche einen Rechtsanwalt in Frankfurt zu kontaktieren, da ich Ende Mai 2017 wieder in der BRD bin. Das Gespräch hatte 9 Minuten und 20 Sekunden gedauert und 0,90 € gekostet.

Rechtsanwalt Suche und Gebühren

Die Suche nach einem Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ist Dank des Internet kein Problem, leider ist es schwierig eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu finden der auf die Gebühr der Erstberatung nach § 34 Beratung, Gutachten und Mediation des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG verzichtet. Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und darf maximal 190,– € netto, 226,10 € brutto betragen. Ich hatte dann das Angebot von CHECK24 angenommen, da es in der BRD schwierig ist sein Recht durchzusetzen und es in meinem Fall ein Risiko gibt das ich vor Gericht verliere.
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html

Verbraucherzentrale Hessen

Die Verbraucherzentralen bieten Beratungsangebote, sollte man die in Anspruch nehmen wollen muss man sich vorher über die Kosten informieren. Ich hatte der Verbraucherzentrale nur per Briefpost über meine Probleme mit GLOBAL Rent a Car in Frankfurt am Main mit folgenden Text:„Sehr geehrte Damen und Herren, ausdrücklich wünsche ich keine kostenpflichtige Rechtsberatung, ich möchte hier nur meine Erfahrungen schildern und hoffe das falls es mehr Beschwerden über das Unternehmen gibt das Sie vielleicht zum Wohle der Allgemeinheit eingreifen können. Ich hatte über Cars&Camper einen Mietwagen bei GLOBAL Rent a car Buchbinder gemietet, die Übergabe vom Fahrzeug wurde mir mit der Begründung das mein temporärer Führerschein aus Spanien auch zusammen mit dem internationalen Führerschein aus Spanien nicht akzeptiert wird verweigert. Die zugezogene Polizeibeamten vor Ort am Flughafen bestätigten das ich mit den Dokumenten fahren durfte. Die Dame am Schalter bleib aber bei ihrer Verweigerung, ich hatte mir dann bei Enterprise Rent a Car ein Fahrzeug gemietet und mir sind Mehrkosten in Höhe von 271,66 Euro entstanden. Die Gebühr der Erstberatung nach § 34 Beratung, Gutachten und Mediation des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG richtet sich nach dem Streitwert und darf maximal 190,– € netto, 226,10 € brutto betragen. Ich hatte darauf verzichtet, da es in der BRD schwierig ist sein Recht durchzusetzen und es in meinem Fall ein Risiko gibt das ich vor Gericht verliere. GLOBAL Rent a car könnte argumentieren das ich als EU Bürger in der EU einen Führerschein in Plastikkartenform haben müsste und der Internationale Führerschein nur für nicht EU Bürger notwendig ist. Das Vermittlungsportal CHECK 24 hatte mir immerhin die Mietkosten von Global Rent a Car erstattet.“berichtet.

Verbraucherzentrale Hessen
Beratungszentrum Frankfurt
Große Friedberger Straße 13-17
60313 Frankfurt am Main

http://www.verbraucher.de/frankfurt

Die Verbraucherzentrale Hessen hatte per unverschlüsselter e–mail innerhalb von einen paar Tagen geantwortet und noch vorgeschlagen das ich mich an die EUROPEAN CONSUMER CENTRE SPAIN, CENTRO EUROPEO DEL CONSUMIDOR, Principe de Vergara 54, 28006 Madrid wenden könnte. Es ist im Prinzip eine Außenstelle der Europäischen Kommission Online-Streitbeilegung, dort hatte ich bereits eine erfolglose Eingabe gemacht. Ich hatte mich aber über den Hinweis gefreut und mich auch per Briefpost bedankt.

Frankfurt Tourismus

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Informationen über das Verhalten von GLOBAL Rent a Car Buchbinder am Flughafen Frankfurt
Informationen über das Verhalten von GLOBAL Rent a Car Buchbinder am Flughafen Frankfurt

Die Stadt Frankfurt am Main ist Ziel vieler Deutschland Touristen da der Flughafen die meisten Verbindungen weltweit bietet. Ich hatte deshalb die Frankfurt Tourismus einmal per Briefpost über das Verhalten von GLOBAL Rent a Car / Buchbinder informiert.

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Brief an Tourismus+Congress GmbH im Mai 2017
Brief an Tourismus+Congress GmbH im Mai 2017

Tourismus+Congress GmbH
Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main

https://www.frankfurt-tourismus.de

Spanisches Konsulat

GLOBAL Rent a Car, Deutschland, Brief an das Consulado de Españna en Francfort im April 2017
Brief an das Consulado de Españna en Francfort im April 2017

Im April 2017 hatte ich das spanische Konsulat in Frankfurt am Main per Briefpost mit folgenden fehlerhaften Text:„Estimados equipo Consulado de España, disculpame por no hablar castellano correctamente, esto es solo por informacion pero creo que es interesante por gente que quieren alquiler un coche en aeropuerto Francfort. En marzo 2017 he ido a la oficina de GLOBAL rent a car / Buchbinder terminal 2 en FRA y la senora no ha aceptado mi permiso de conduccion temporal de Espana con Permiso internacional para conducir. La policia en aeropuerto dicen que „los papeles“ son correcto y puedo conducir un coche en Alemania. He preguntado alquiler de coches Europcar, AVIS / Budget y Enterprise y solo Enterprise rent a car ha aceptado mis documentos. Coste de alquiler 271,66 Euro cuatro dias, el reservacion con GLOBAL solo 88,- Euro. El „problema“ es que los alquiler de coches quieren la tarjeta en plastico, pero el comportamiento no es correcto. Me voy a Francfort una otra vez a fin de mayo y si Global rent a car no reembolsar el dinero yo consultar un abogado en Francfort. Espero que esto informacion es interesante por otros.... no respuesta necesito “ über den Fall informiert. Es kann ja auch spanischen Staatsbürgern passieren das sie einen temporalen Führerschein haben weil ihnen der originale verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Die Ausstellung einer neue Plastikkarte dauert 3 bis 4 Wochen.
Eine Antwort hatte ich per e-mail erhalten, die enthielt aber nur den Hinweis auf den internationalen Führerschein.

Consulado de Españna en Francfort
Nibelungenplatz 3
60318 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 959 166 26
Telefax +49 69 596 47 42
e–mail cog.francfort@maec.es
http://www.exteriores.gob.es

Europäische Kommission Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission bietet ein Portal mit einer Online-Streitbeilegung an, ich hatte diese Möglichkeit im Mai 2017 genutzt, hier ein Überblick der einzelnen Schritte.

– Auswahl „Verbraucher – Ich möchte eine Beschwerde gegen einen Händler einreichen“
– Leben Sie in einem EU Land, ja / nein, Beschwerde wegen einer gekauften Ware oder Dienstleistung, ja / nein, Beschwerde im eigenen Namen oder für eine andere Person, ja / nein, weiter „zum Beschwerdeformular“
– Eingabe Händlerdaten wie Name, e–mail, Internetadresse, Land, Bundesland, Straße, Postleitzahl, Stadt und weiter mit „Nächster Schritt“
– Welche Ware oder Dienstleistung? Transport, Mietwagen, Datum, Betrag, Bestellnummer, Art der Beschwerde, Beschreibung der Beschwerde in einem Textfeld, Dokumente anfügen PDF, JPG, DOC bis zu 10 MB, hat man den Händler bereits kontaktiert, ja / nein, hat man eine außergerichtliche Einigung versucht, ja / nein, möchte der Händler eine bestimmte Streitbeilegungsstelle in Anspruch nehmen, ja / nein und weiter mit „Nächster Schritt“
– Persönliche Angaben Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land, Sprache, e–mail Adresse, Telefonnummer, vertritt Sie jemand bei der Beschwerde, ja / nein und weiter mit „Beschwerde einreichen“
– Die Bezugsnummer der Beschwerde im Format Jahr/6–stellige Nummer wird angezeigt.
– Man erhält eine e–mail mit einem Link um die Beschwerde einzureichen. Die Beschwerde wird danach dem Händler übermittelt.
– Man erhält eine e–mail mit der Bestätigung der Beschwerde und einen Link zum Aufruf und Zugang.

– Der Status der Beschwerde ist online aufrufbar, sie wurde am 01/05/2017 eingereicht und an den Händler weitergeleitet, er hat 10 Tage Zeit zu antworten.

Die Beschwerde wurde nach 30 Tagen geschlossen da GLOBAL Rent a Car nicht reagiert hatte und die 30 tägige Frist ablaufen ließ. Das ist das gute Recht der Firma nicht zu antworten, die Europäische Kommission für Online-Streitbeilegung hat keine rechtliche Handhabe und kann auch nicht gegen Unternehmen vorgehen, es ist eine reine freiwillige Einrichtung. Ich hatte von GLOBAL Rent a Car auch kein anderes Verhalten erwartet, es bleibt zu hoffen das mehrere Verbraucher Beschwerden einlegen und dann vielleicht doch mal etwas passiert.
https://webgate.ec.europa.eu

Kosten Navigationssystem

TomTom START 40 Europe 45 Länder NavigationEin Navigationsgerät hätte ich bei der Übernahme gegen Zahlung zusätzlicher Gebühren angeboten bekommen, ich hätte das nur dankend abgelehnt und hätte das selbst mitgebrachte Tom Tom Navigationsgerät Start 40 genutzt und somit keine zusätzlichen Kosten. Das Navigationsgerät von TomTom START 40 Europe 45 Länder gehört zu der Einsteigerserie von dem Hersteller. Es bietet sehr viele Vorteile, wie kostenlose Kartenaktualisierungen, Fahrrad und Fußgänger Modus, diese 3 Dinge sind meiner Meinung nach besonders wichtig. Ich nutze das Gerät europaweit im Mietwagen und hatte bis auf ein paar Kleinigkeiten nur positive Erfahrungen gemacht. Ich hatte das Gerät im April 2015 gekauft und oft auch als normalen Stadtplan genutzt, hier der komplette TomTom START 40 Europe 45 Länder Bericht.

Rechnung

Die Rechnung kam einen Tag nach der Buchung per e-mail vom Veranstalter FTI® Touristik als PDF Datei, die eine A4 Seite kann bei Bedarf einfach ausgedruckt werden.

Kosten gesamt

Mietpreis 88,00 €.

Airline Meilen Programme

Es werden keine Meilenprogramme unterstützt, was bei den niedrigen Preisen auch kein Nachteil ist, indirekt zahlt man immer für die Meilen, lieber eine Discount Rate und dafür keine Meilen.

Kontakt

Telefon +49 69 6500 712 0
Telefax +49 69 6500 71229
e–mail info.frankfurt.airport@buchbinder.de

Adresse Station FRA

GLOBAL Rent a Car
Flughafen FRA Terminal 2
60549 Frankfurt am Main
Deutschland

Internet

https://www.global-rent-a-car.com

Fazit

Ich kann vor der Autovermietung GLOBAL Rent a Car und Buchbinder nur warnen, trotz der Vorlage aller gültigen Dokumente wurde mir die Übergabe vom Fahrzeug verweigert. Der Reklamationsantrag wurde letztlich bearbeitet und die Mehrkosten wurden mir auch erstattet, man muss sich aber wirklich fragen ob es so ungewöhnlich ist das jemand einen temporären Führerschein hat, das kann jedem passieren der seine Fahrerlaubnis verliert oder dem sie gestohlen wird, oder wie in meinem Fall der seinen Führerschein gerade pflichtgemäß umtauscht. Ich habe absolutes Verständnis für die Autovermietung ein Fahrzeug nur zu übergeben wenn jemand einen gültigen Führerschein vorlegen kann, aber wenn die Polizei das vor Ort bestätigte sollte es wohl reichen.